Sprungziele

Abwasser

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen Einleitungen von Abwasser aus Kanalisation oder Kläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen in Gewässer Benutzungen dar, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

In § 57 WHG ist das Anforderungsniveau geregelt. In § 60 WHG die Errichtung der Betriebe und die Unterhaltung dieser Anlagen.

Durch die Abwasserverordnung (AbwV), die die Anforderungen, die bei der Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer bestimmt, wird der Stand der Technik beschrieben. Die Standards für das Einleiten von häuslichem oder kommunalem Abwasser in Gewässer sind in Anhang 1 zur AbwV geregelt. Hierin sind die Konzentrationswerte von kommunalen Kläranlagen und privatbetriebenen Kleinkläranlagen festgelegt. Unterschiedlich strenge Anforderungswerte für organische Verschmutzungen sind je nach Kläranlagenausbaugröße zu beachten.

Niederschlagswasser soll vorzugsweise ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser eingeleitet werden (§ 55 Abs. 2 WHG). Hierzu gibt es einschlägige Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA).

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.