Sprungziele

Ausgleichsflächen

Ausgleichsflächen, Ersatzflächen und Ökokonto

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wie sie durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entstehen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Dementsprechend sind auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft "ausgleichen" und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Die Gemeinde muss dementsprechend gleichzeitig mit dem jeweiligen Vorhaben oder der jeweiligen Planung für entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Sorge tragen oder kann auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Dabei wird zwischen Ökokontoflächen nach Baurecht und Naturschutzrecht unterschieden.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind von der Genehmigungsbehörde an das LfU zu melden. Die Gemeinde meldet die Flächen aus Bauleitplanverfahren. Naturschutzrechtliche Ökokonten sind durch die unteren Naturschutzbehörden anzuerkennen und werden durch diese direkt in das Ökoflächenkataster (ÖFK) eingegeben.

Für baurechtliche Ökokonten besteht keine Meldeverpflichtung. Eine Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden wird empfohlen.
Herausforderungen und Ziele

Mit dem Instrument des Ökokontos wird durch die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen eine flexible und effiziente Vorhabensplanung und -umsetzung ermöglicht. - Den Vorhabens- und Planungsträgern wird dadurch die Eingriffsfolgenbewältigung erleichtert. Frühzeitig im Rahmen eines großräumigen Konzepts geplante und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen können die Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen erhöhen und generell dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes trotz der Beeinträchtigungen zu erhalten.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.