Ausgleichsflächen
Ausgleichsflächen, Ersatzflächen und Ökokonto
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wie sie durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entstehen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Dementsprechend sind auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft "ausgleichen" und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Die Gemeinde muss dementsprechend gleichzeitig mit dem jeweiligen Vorhaben oder der jeweiligen Planung für entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Sorge tragen oder kann auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Dabei wird zwischen Ökokontoflächen nach Baurecht und Naturschutzrecht unterschieden.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind von der Genehmigungsbehörde an das LfU zu melden. Die Gemeinde meldet die Flächen aus Bauleitplanverfahren. Naturschutzrechtliche Ökokonten sind durch die unteren Naturschutzbehörden anzuerkennen und werden durch diese direkt in das Ökoflächenkataster (ÖFK) eingegeben.
Für baurechtliche Ökokonten besteht keine Meldeverpflichtung. Eine Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden wird empfohlen.
Herausforderungen und Ziele
Mit dem Instrument des Ökokontos wird durch die vorzeitige Sicherung von Flächen und Maßnahmen eine flexible und effiziente Vorhabensplanung und -umsetzung ermöglicht. - Den Vorhabens- und Planungsträgern wird dadurch die Eingriffsfolgenbewältigung erleichtert. Frühzeitig im Rahmen eines großräumigen Konzepts geplante und durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen können die Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen erhöhen und generell dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes trotz der Beeinträchtigungen zu erhalten.