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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Einwohnermeldeamt / Ordnungsamt
Gemeinde Tiefenbach

  • +49 8509 9009-50
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Florian Reiss

Sachbearbeiter

Renten, Soziales, Feuerwehr, Meldewesen, Vertretung Standesamt

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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