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Tagesordnungspunkte Gemeinderat am 24. September 2026

    Am Donnerstag, den 24. September 2026 findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tiefenbach, Pilgrimstraße 2 die Sitzung des Gemeinderats mit folgender Tagesordnung statt:

    1.

    Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. Juli 2026.

     

    2.

    Bericht über den Vollzug der gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 30. Juli 2026.

     

    3.

    Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Tiefenbach - Vorstellung der durchgeführten Grundlagenermittlung sowie Information über die nächsten Schritte.

    Anmerkung dazu: Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Vertreterinnen/Vertreter vom beauftragten Institut für Elektrotechnik (IfE) beigeladen.

     

    4.

    Sanierung Wasserschaden im Kindergarten Ludwig-Rankl Tiefenbach - Genehmigung der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung.

     

    5

    Errichtung eines Hochwasserschutzdammes bei Oberhaselbach - Information zum aktuellen Sachstand.

     

    6.

    Seniorenbeirat in der Gemeinde Tiefenbach - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Neuwahl am 17. Dezember 2026 wegen Ablauf der vierjährigen Amtszeit zum 31. Dezember 2026 - vgl. dazu Sitzung des Gemeinderats vom 20. Dezember 2022.

     

    7.

    Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) - Vorstellung der Ergebnisse aus der digitalen Bürgerbeteiligung und Information über die weitere Vorgehensweise.

     

    8.

    Mittagsbetreuung in der Grundschule Haselbach - Beratung über die Änderung der Gebührensatzung wegen Erhöhung der Kosten für die Verpflegung - vgl. dazu Vorberatung des Haupt- und Finanzausschuss vom 3. September 2026.

     

    9.

    Behandlung des Bürgerbegehrens -

    „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Tiefenbach im Gemeindegebiet Abfallbehälter für Hundekotbeutel sowie Hundekotbeutelspender anbringt?“ -

    Beratung über die Initiierung eines Ratsbegehrens und Festlegung der Stichfrage, Beschlussfassung Wahltermin und Festlegung der Bezeichnung des Bürgerentscheids.

     

    10.

    Berufung eines Abstimmungsleiters/einer Abstellungsleiterin und einer stellvertretenden Person für den vorgenannten Bürgerentscheid durch den Gemeinderat.

     

    11.

    Aktuelle Informationen des ersten Bürgermeisters.

     

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