Bekanntmachung Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen
Der Satzung der Gemeinde Tiefenbach über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen - Entschädigungssatzung - vom 21. Mai 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbach hat am 7. Mai 2026 die vorgenannte Satzung beschlossen. Diese tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 25. Mai 2020 außer Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus Tiefenbach, Pilgrimstraße 2, 94113 Tiefenbach, im Zimmer Nr. 105
- während der allgemeinen Dienststunden -
(Mo.-Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, Mo., Di., von 14.00 -16.00 Uhr, Do. von 14.00 - 18.00 Uhr)
öffentlich zur Einsicht aus.