Fundbüro
Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas im Fundbüro abgeben?
Gefundene Gegenstände können Sie im Fundbüro unserer Gemeinde abgeben.
Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes Eigentum bei uns abgegeben worden. Es kann jedoch erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern, bis die Fundsachen im Fundbüro eintreffen. Wenn Hinweise auf den Eigentümer ermittelt werden können, wird dieser schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.
Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Sache erhalten. Sollten Sie jedoch auf das Recht zum Erwerb des Eigentums verzichten, so fällt die Fundsache der Gemeinde zu. Bitte machen Sie bereits bei der Erstattung der Fundanzeige Ihren Wunsch auf späteren Erhalt der Fundsache geltend. Nach Ablauf der Frist werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Für Sie zuständig:
Gemeinde Tiefenbach
Frau Michaela Zimmermann/Frau Sabrina Stadler, Zimmer 6 (1. OG)
Pilgrimstr. 2, 94113 Tiefenbach
Telefon: 08509/9009-36 oder -33, Fax: 08509/9009-50
E-Mail: michaela.zimmermann@tiefenbach.eu
E-Mail: sabrina.stadler@tiefenbach.eu
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr | Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr | ||
Mittwoch, Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr | ||