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Ratten

    Informationen zum Umgang, Bekämpfung und Vermeidung von Rattenbefall

    Leider kommt es in unserem Gemeindegebiet immer wieder öfter zu Problemen mit Ratten. Mit den folgenden Informationen möchte Sie die Gemeinde Tiefenbach über die Ratten und ihre Lebensform informieren, Ihnen mitteilen, wie Sie Rattenbefall erkennen und wie Sie dagegen vorgehen können, was die Gemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang übernimmt und welche Vorbeugemaßnahmen ratsam sind.

    Wissenswertes über die Ratte

    „Die Ratte ist wohl das einzige Säugetier, das der Mensch niemals ausrotten wird“. Dieses Zitat spiegelt die Schwierigkeiten in Punkto „Rattenbekämpfung“ sehr gut. Viele Bürger haben sicherlich schon mal Bekanntschaft mit den kleinen Nagetieren machen dürfen. Deshalb möchte die Gemeinde Tiefenbach Ihnen mit den folgenden Zeilen ein paar wichtige Informationen zu Thema „Ratten“ und vor allem zum richtigen Umgang mit diesen Gesundheitsschädlingen geben.

    Fortpflanzung: findet meist im Frühjahr bis Spätsommer statt. Weibliche Tiere sind ca. zwei bis fünf Mal im Jahr trächtig. Nach ca. drei Wochen werden durchschnittlich acht Junge geworfen. Diese sind nach drei Monaten selbst fortpflanzungsfähig.

    Ernährung: Wanderratten sind Allesfresser mit Vorliebe zur kohlenhydratreichen Kost und ziehen frische Nahrung Abfällen vor.

    Lebensweise: Die Nager springen, schwimmen und tauchen gut. Ihr Sehvermögen ist nur mäßig, sie haben aber einen empfindlichen Geschmacksinn und können hervorragend riechen und tasten. Die je zwei Nagezähnen im Ober- und Unterkiefer wachsen ständig nach und müssen abgeschliffen werden, etwa bei der Beseitigung von Hindernissen oder bei der Herstellung von Wohnbauten und Gängen. Der Aktivitätsrhythmus von Ratten wird auch von den Gewohnheiten der Menschen beeinflusst. Grundsätzlich sind sie dämmerungsaktiv. Oft überwiegt ihre Neugier die Scheu vor neuen Situationen. Die Tiere bewegen sich auf bestimmten Wegen, „Wechsel“ genannt, die nur selten verlassen oder ausgedehnt werden. Bei ausreichender Nahrungsquelle und gutem Nistplatz leben Ratten über einen längeren Zeitraum in einem festen Revier.

    Rattenbefall erkennen

    Untrügliches Zeichen eines Befalls sind Kotspuren. Die hinterlassenen Kötel sind ca. 12 bis 19 mm lang und 3 bis 7 mm dick. Auffällig sind auch die belaufenen Wechsel, die eine speckig-klebrige Struktur aufweisen. Der versierte Fachmann kann zudem noch Nagespuren an Engstellen wie Mauerdurchbrüchen feststellen. Schließlich deuten auch offene Löcher und Baue auf die Anwesenheit der Tiere hin.

    Tipp: Sobald Sie Rattenbefall auf Ihrem Grundstück festgestellt haben, sind Maßnahmen zur Beseitigung – schon im eigenen Interesse – einzuleiten.

    Schäden und Gefahren durch Rattenbefall

    Die Schäden, die Ratten den Menschen zufügen, sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur:

    - Nahrungsmittel können durch Kot und Urin verunreinigt werden

    - Rohrleitungen, Gebäudeeinrichtungen oder elektrischer Kabeln können durch Nage- und Wühltätigkeiten beschädigt werden

    Darüber hinaus sind es aber die gesundheitlichen Gefahren, die von der Wanderratte ausgehen können und Anlass zu ihrer Bekämpfung geben. Durch die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln durch Rattenkot können Darmerkrankungen (u. a.  Salmonellosen) auf Mensch und Tier übertragen werden.

    Die Erreger (Leptospiren) der Weil’schen Krankheit werden von den Nagern ebenfalls übertragen und mit dem Urin ausgeschieden. Beim Baden in Weihern und Baggerseen oder bei Arbeiten in der Kanalisation kann es zu einer Infizierung des Menschen kommen.

    Eine Einschätzung der konkreten Gefährdung durch Wanderratten ist immer situations- und objektabhängig.

    Vorbeugende Maßnahmen

    Lagern Sie Abfalltüten oder Sperrmüll nicht längere Zeit im Hinterhof, im Keller oder am Straßenrand ab. Biotonnen der ZAW erst möglichst kurzfristig zum Abholtermin auf der Straße bereitstellen. Angebissene Esswaren sollten nicht achtlos wegwerfen, sondern in Abfallbehältern entsorgen.

    Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und Küchenabfällen über die Kanalisation ist verboten, da die Tiere dadurch angelockt werden. Ebenso wenig gehören Fleischabfälle, Fisch, Milchprodukte und Käse auf den Kompost. Die Entsorgung von Lebensmittelresten auf dem Hauseigenen Komposthaufen ist ebenfalls ein gefundenes Fressen für Ratten. Entsorgen sie daher keine Lebensmittelreste auf ihrem Komposthaufen, insbesondere auch nicht, wenn sie in der Nähe von Bachläufen wohnen.

    Schadhafte Kanalrohre im Keller, defekte Drainageleitungen und Hausanschlüsse sowie kaputte Regenfallrohre und Bodenabläufe bieten Ratten ideale Zugangsmöglichkeiten. Lassen Sie die Schäden unverzüglich beheben.

    Verhindern Sie das Eindringen von Ratten in das Gebäude, indem Sie z. B. Kellerfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter versehen. Halten Sie Kellertüren und Mülltonnen geschlossen. Verschließen Sie Luken und Ritzen.

    Bieten Sie den Ratten auf Ihrem Grundstück keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten.

    Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen. Fressnäpfe für das Haustier auf der Terrasse ziehen auch Ratten an. Gleiches gilt für Vogelfutter.

    Frage der Zuständigkeiten

    Wer ist für was zuständig?

    Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auf privaten Grundstücken der Grundstückseigentümer für die Bekämpfung eigenverantwortlich ist. Einen gemeindlichen Schädlingsbekämpfer gibt es nicht.

    Für die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken sind die Eigentümer/Hausverwaltungen verantwortlich und tragen auch die Kosten. Die Gemeinde Tiefenbach führt auf den öffentlichen Flächen wie z. B. Grünanlagen oder bei Befall in öffentlichen Gebäuden regelmäßig intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen durch. Auch das Kanalnetz wird regelmäßig gespült und bei Bedarf Rattenköder ausgelegt. Wird ein Rattenbefall bemerkt, kann die Bekämpfung eigenverantwortlich oder durch die Gemeinde durchgeführt werden. Auch im letzteren Fall, hat die Kosten unter Umständen der Mieter/Eigentümer oder die Hausverwaltung zu tragen. Die Gemeinde beauftragt bei einem gemeldeten Rattenbefall einen Fachbetrieb, um herauszufinden, wo und warum sich die Ratten dort aufhalten. Liegt die Ursache des Rattenbefalls beim Mieter/Eigentümer hat dieser auch die Kosten zu übernehmen (auch für die Begutachtung). Grundsätzlich empfehlen wir die Beauftragung einer Fachfirma, da die Erfahrung gezeigt hat, dass die Erfolgsquote dabei höher ist.

    So bekämpfen Sie Ratten richtig

    Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, erkundigen Sie sich, ob in der Nachbarschaft das gleiche Problem besteht und eine gemeinsame, koordinierte Aktion sinnvoll wäre.

    Empfehlung: Beauftragen Sie einen Experten mit der Rattenbekämpfung! Kontakte zu Fachfirmen erhalten Sie über das Internet oder die Gelben Seiten. Die Fachfirmen legen verdeckte Giftköder aus, die die Blutgerinnung der Tiere herabsetzt. Nach mehreren Tagen wirkt das aufgenommene Gift. Die Stellen, an denen Gift ausgelegt wurde, werden durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Kinder und Haustiere müssen von diesen Stellen unbedingt ferngehalten werden! Offene Auslegung von Ködern ist gesetzlich verboten, um Mensch und Tier nicht zu gefährden! Verschließen Sie während der Bekämpfung alle Öffnungen und potenziellen Schlupflöcher – z.B. Abwasserschächte und Leitungen, um den Ratten das Eindringen in Ihr Gebäude zu erschweren. Nur als zweitbeste Alternative können Sie sich mit den im Handel zu erwerbenden Rattenbekämpfungsmitteln auch selber helfen. Beachten Sie jedoch unbedingt die Gebrauchsanweisungen und Warnungen auf den Verpackungen.

    Professionelle Hilfe bieten Ihnen Firmen für Schädlingsbekämpfung. Adressen finden Sie unter dem Stichwort in den Gelben Seiten oder beim deutschen Schädlingsbekämpferverband (Tel.: 0201 89078040), (Internetadresse: www.dsvonline.de)

    Um ein Gebiet rattenfrei zu bekommen, müssen Unterschlüpfe beseitigt, Müll und Unrat entsorgt und Sperrmüllgebiete entfernt werden. Nahrungsmittel dürfen nicht ungeschützt herumstehen.

    Bei Fragen zur Rattenbekämpfung oder Hinweisen zu einem Rattenbefall außerhalb von privaten Grundstücken wenden Sie sich bitte an:

    Gemeinde Tiefenbach, Frau Michaela Lenz, Pilgrimstr. 2, 94113 Tiefenbach, Telefon: 08509/9009-15, E-Mail: michaela.lenz@tiefenbach.eu

    Gesundheitsamt Passau, Passauer Str. 33, 94081 Fürstenzell, Telefon: 0851/397-800, E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-passau.de

     

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